Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Öltankinhaber sind laut Wasserhaushaltsgesetz für Schäden an Grund- und Fließgewässern verantwortlich, die durch auslaufendes Öl aus ihren Anlagen verursacht werden.

Die Betreiber von Tankanlagen (bzw. Grundstückseigentümer) haften mit Ihrem gesamten Vermögen.

Die Verschuldensfrage ist dabei völlig belanglos.