Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Öltankinhaber sind laut Wasserhaushaltsgesetz für Schäden an Grund- und Fließgewässern verantwortlich, die durch auslaufendes Öl aus ihren Anlagen verursacht werden.
Die Betreiber von Tankanlagen (bzw. Grundstückseigentümer) haften mit Ihrem gesamten Vermögen.
Die Verschuldensfrage ist dabei völlig belanglos.