Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Wer ein Mehrfamilienhaus oder ein unbebautes Grundstück besitzt, oder Vermieter eines Einfamilienhauses ist, haftet aufgrund der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht.

Wenn auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Haus jemand zu Schaden kommt, wird der Geschädigte fast immer versuchen, diesen Schaden von Ihnen erstattet zu bekommen.

Bewohnen Sie ein eigengenutztes Einfamilienhaus alleine, sind die Risiken aus Ihrer Eigenschaft als Hausbesitzer häufig mit der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.

Wohnt in Ihrem Haus jedoch noch eine andere Partei, z.B. in einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus, so greift Ihre Privathaftpflichtversicherung nicht mehr. Sie müssen dann eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen, mit der Sie das finanzielle Risiko abdecken.