Skipperhaftpflicht für Charterer

Die Skipperhaftpflichtversicherung mindert das Haftungsrisiko des Charterskippers, der mit seinem persönlichen Vermögen für Schäden aufkommen muß, die er anderen zufügt.

Die Skipperhaftpflichtversicherung bietet dem Charterskipper Versicherungsschutz für Schäden die er bei Dritten schuldhaft verursacht und für die eine Haftpflichtversicherung des Vercharterers nicht einspringt oder wenn die Versicherungssumme nicht ausreicht.

Die Skipperhaftpflichtversicherung leistet subsidiär, d.h. im Anschluß an bestehende andere Haftpflichtversicherungsverträge.

Grob fahrlässig herbeigeführte Schäden am gecharterten Sportboot können mitversichert werden.

Maßgeblich für den Umfang des Versicherungsschutzes sind die jeweils vereinbarten Versicherungsbedingungen, Klauseln und im Versicherungsschein aufgeführten Vereinbarungen.