Rechtsschutzversicherung
Versicherungsschutz besteht für Eigner, Skipper und Crew im vereinbarten Geltungsbereich. Der Versicherungsschutz umfasst Schadenersatz-, Straf-, Steuerrechtsschutz, Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen (z.B. wenn der Führerschein nicht wieder ausgehändigt werden soll) und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (z.B. für die Verteidigung in Bußgeldverfahren).
Gegen Beitragszuschlag kann Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht eingeschlossen werden.
Maßgeblich für den Umfang des Versicherungsschutzes sind die jeweils vereinbarten Versicherungsbedingungen, Klauseln und im Versicherungsschein aufgeführten Vereinbarungen.