Sportboot-Insassen-Unfallversicherung

Versichert gelten alle berechtigten Personen an Bord des Sportbootes, z.B. Crew, Skipper, Gäste.

Es werden feste Versicherungssummen (z.B. für Tod, Invalidität) vereinbart.

Die Versicherungssummen gelten pauschal für alle versicherten Personen, wobei jede Person mit ihrem Summenanteil versichert ist.

Maßgeblich für den Umfang des Versicherungsschutzes sind die jeweils vereinbarten Versicherungsbedingungen, Klauseln und im Versicherungsschein aufgeführten Vereinbarungen.