Haftpflichtversicherung
Es handelt sich um die wichtigste Versicherung für jeden Wassersportler. Jeder Wassersportler haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen in unbegrenzter Höhe mit seinem gesamten Vermögen für Schäden, die er verursacht.
Der Versicherungsschutz der Sportboothaftpflichtversicherung umfasst die Prüfung der Schadenersatzansprüche, die Befriedigung der berechtigten Ansprüche sowie die Abwehr unbegründeter Ansprüche auf der Basis der zugrundeliegenden Vertragsbedingungen.
Zur Absicherung des Haftpflichtrisikos stehen verschiedene Versicherungssummen zur Auswahl.
Für Eigner die ihr Sportboot mit einem Trailer transportieren, empfiehlt sich der Abschluß einer Kfz-Haftpflichtversicherung für den Trailer.
Die Versicherungsfreiheit der Trailer befreit den Halter bzw. Fahrer/Nutzer nicht von der persönlichen gesetzlichen Haftung in unbegrenzter Höhe.
Auch wenn der Trailer teilweise über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges mitversichert ist, kann es zu Schadenfällen kommen, bei denen Versicherungsschutz nur im Rahmen einer Trailerhaftpflichtversicherung gegeben ist.
Maßgeblich für den Umfang des Versicherungsschutzes sind die jeweils vereinbarten Versicherungsbedingungen, Klauseln und im Versicherungsschein aufgeführten Vereinbarungen.